Zusammenfassung
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) regelt die Zulassung, das Inverkehrbringen, die Dokumentation und die Kontrolle von Tierarzneimitteln in Österreich, ergänzt die EU‑Verordnung 2019/6 und führt spezielle Vorgaben für Parallelhandel, Werbung und den Einsatz von Antibiotika ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/5/2023XXVII
Handel
Umwelt
Apotheke
Industrie
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Das Gesetz dient der Umsetzung der EU‑Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel und ergänzt sie, wo nötig.
- Gegenstand des Gesetzes sind alle Tierarzneimittel im Sinne der EU‑Verordnung, einschließlich solcher, die dort nicht erfasst werden.
- Ein Tierarzneimittel darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es über eine Zulassung nach Art. 5 der EU‑Verordnung verfügt oder die delegierte Verordnung 2021/805 erfüllt.
- Hersteller und Importeure müssen neue Tierarzneimittel in der EU‑Produktdatenbank melden, sobald die technische Infrastruktur bereitsteht.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.