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Kinderschutz‑ und Sicherheitsreform im Schulunterrichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 02.08.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Kinderschutz an Schulen durch neue Verhaltensregeln, ein verpflichtendes Schutzkonzept mit Team und Risikoanalyse sowie erweiterte Freistellungsbedingungen für Berufsorientierung.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/3/2023XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Der Minister muss per Verordnung allgemeine Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen für alle Personen in der Schule, bei Schulveranstaltungen und bei Unterricht außerhalb des Schulgebäudes festlegen.
  • Eine verbindliche, allgemeine Verhaltensrichtlinie für alle Anwesenden in der Schule wird eingeführt.
  • Jede Schule muss ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept erarbeiten, das ein Kinderschutzteam, Maßnahmen gegen Gewalt, eine Risikoanalyse und eine regelmäßige Evaluierung (max. drei Schuljahre) umfasst.
  • Die Voraussetzung für Freistellungen zur Berufsorientierung wird von "ab der 8. Schulstufe" auf das achte Jahr der allgemeinen Schulpflicht ausgeweitet, sodass mehr Schülerinnen und Schüler davon profitieren können.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zum Schulunterrichtsgesetz: Kinderschutz und erweiterte Berufsorientierung
einfache Mehrheit XXVII 18.10.2023
Gesetz
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Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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