Novelle zum Schulunterrichtsgesetz: Kinderschutz und erweiterte Berufsorientierung
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Das Schulunterrichtsgesetz wird geändert, um den Schutz von Kindern vor Gewalt zu stärken, die Zielgruppe für Berufsorientierungsfreistellungen zu erweitern und verbindliche Verhaltens‑ sowie Sicherheitsregeln für alle Personen in Schulen festzulegen.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Zielgruppe für die Berufsorientierungsfreistellung wird von "ab der 8. Schulstufe" auf alle Schülerinnen und Schüler im achten Jahr der allgemeinen Schulpflicht ausgeweitet.
Der Titel von § 44 wird um die Formulierung "Sicherheit in der Schule einschließlich Kinderschutz" ergänzt, um den Fokus auf den Schutz vor Gewalt zu verdeutlichen.
Der Bundesminister muss per Verordnung Verhaltensrichtlinien, Aufenthaltsberechtigungen und Pflichten aller Personen (Schüler*innen, Lehrkräfte, Besucher*innen) in Schulen, bei Schulveranstaltungen und beim dislozierten Unterricht festlegen.
Jede Schule muss ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept erstellen, das ein Kinderschutzteam, regelmäßige Risikoanalysen und konkrete Maßnahmen zum Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.