Mautreform 2024 – Elektronische Zahlung, CO₂‑Tarife & Tunnelfinanzierung
Ministerialentwurf vom 30.08.2023Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz und das ASFINAG‑Gesetz: Er führt geschlechtsneutrale Bezeichnungen ein, ersetzt "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" durch "technisch zulässige Gesamtmasse“, legt elektronische Mautzahlung fest, definiert neue Tarife nach Achsen‑ und Emissionsklassen (2024‑2026) und richtet Netto‑Benützungsentgelte zur Finanzierung des Eisenbahnbasistunnels ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/31/2023XXVII
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird zu "Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie" geändert.
- Der Ausdruck "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" wird durch "technisch zulässige Gesamtmasse" ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Die Maut soll künftig ausschließlich über zugelassene elektronische Geräte entrichtet werden; ein Kosten‑Erstattungssystem für diese Geräte wird eingeführt.
- Neue Mauttarife nach Achszahl, Emissions‑ und CO₂‑Klasse werden für die Jahre 2024‑2026 festgelegt; Omnibusse erhalten ab 2025 einen eigenen Rabatt von 25 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.