Neuregelungen für Ehrenamt, Spendenbegünstigung und Meldepflichten
Ministerialentwurf vom 11.10.2023Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein neues Freiwilligenpauschale‑System ein, verschärft die Voraussetzungen für Spendenbegünstigungen und legt umfangreiche elektronische Meldepflichten fest. Viele Bestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen10/12/2023XXVII
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Schwerpunkte
- Ein neues Freiwilligenpauschale‑System wird eingeführt: bis zu 30 € pro Tag (max. 1 000 € jährlich) für einfache ehrenamtliche Tätigkeiten, bis zu 50 € pro Tag (max. 3 000 € jährlich) für besondere Tätigkeiten wie Katastrophenhilfe oder Ausbildung.
- Spendenbegünstigung wird an klare Voraussetzungen geknüpft, u. a. Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, mindestens ein Jahr ununterbrochene Zweckverfolgung und Verwaltungskosten ≤ 10 % der Spendeneinnahmen.
- Anträge auf Zuerkennung, Aufrechterhaltung und Aberkennung der Spendenbegünstigung müssen elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden; die Frist für erste Anträge endet am 30. Juni 2024, Bescheide müssen bis 31. Oktober 2024 veröffentlicht werden.
- Bei Verstößen gegen die Voraussetzungen (z. B. Überschreiten der Pauschalen, fehlende Meldungen) kann die Spendenbegünstigung widerrufen und ein Zuschlag von 20 % Körperschaftsteuer auf die betroffenen Beträge erhoben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.