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Neuregelungen für Ehrenamt, Spendenbegünstigung und Meldepflichten
Ministerialentwurf vom 11.10.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein neues Freiwilligenpauschale‑System ein, verschärft die Voraussetzungen für Spendenbegünstigungen und legt umfangreiche elektronische Meldepflichten fest. Viele Bestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen10/12/2023XXVII
Steuerwesen
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum

Schwerpunkte

  • Ein neues Freiwilligenpauschale‑System wird eingeführt: bis zu 30 € pro Tag (max. 1 000 € jährlich) für einfache ehrenamtliche Tätigkeiten, bis zu 50 € pro Tag (max. 3 000 € jährlich) für besondere Tätigkeiten wie Katastrophenhilfe oder Ausbildung.
  • Spendenbegünstigung wird an klare Voraussetzungen geknüpft, u. a. Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, mindestens ein Jahr ununterbrochene Zweckverfolgung und Verwaltungskosten ≤ 10 % der Spendeneinnahmen.
  • Anträge auf Zuerkennung, Aufrechterhaltung und Aberkennung der Spendenbegünstigung müssen elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden; die Frist für erste Anträge endet am 30. Juni 2024, Bescheide müssen bis 31. Oktober 2024 veröffentlicht werden.
  • Bei Verstößen gegen die Voraussetzungen (z. B. Überschreiten der Pauschalen, fehlende Meldungen) kann die Spendenbegünstigung widerrufen und ein Zuschlag von 20 % Körperschaftsteuer auf die betroffenen Beträge erhoben werden.
Regierungsvorlage
Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – neue Pauschalen, Spendenregeln & Meldepflichten
einfache Mehrheit XXVII 14.12.2023
Gesetz
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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