Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 – neue Pauschalen, Spendenregeln & Meldepflichten
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Das GemRefG 2023 führt neue Freiwilligenpauschalen, verschärft die Regeln für Spendenabzüge und legt ein zentrales Register für begünstigte Einrichtungen fest. Die meisten Änderungen gelten ab 1. Januar 2024.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Steuerwesen
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Einführung einer kleinen (30 €/Tag, max. 1 000 € pro Jahr) und großen (50 €/Tag, max. 3 000 € pro Jahr) Freiwilligenpauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen.
Neuregelung der Spendenbegünstigung: Spenden gelten als Betriebsausgaben bis zu 10 % des Gewinns; darüber hinaus können sie als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist die Aufnahme in eine behördliche Liste begünstigter Einrichtungen.
Bauvereinigungen können beim Finanzamt beantragen, dass ihre geplanten Geschäfte gesondert geführt werden; Verluste aus diesen Geschäften dürfen nicht mit anderen Gewinnen verrechnet werden.
Erweiterung der Bundesabgabenordnung: Einführung von Bedingungen für die ausschließliche Förderung, u. a. Verbot überhöhter Verwaltungsaufwendungen und klare Vorgaben zur Vermögensbindung bei Auflösung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.