Zusammenfassung
Der Entwurf schafft das Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz, benennt die KommAustria zur zentralen Aufsichtsbehörde und regelt umfangreiche Pflichten, Sanktionen und Finanzierungsmodelle für Online‑Plattformen und andere Vermittlungsdienste.Bundesministerium für Justiz10/23/2023XXVII
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Schwerpunkte
- Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) wird zum Koordinator für digitale Dienste ernannt und übernimmt sämtliche Aufgaben aus der EU‑DSA‑Verordnung.
- KommAustria kann außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zulassen oder widerrufen, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind.
- Der Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber wird von der KommAustria nach Prüfung erteilt und kann bei Verstößen wieder entzogen werden.
- Zugelassene Forscher erhalten Zugang zu Daten von sehr großen Plattformen, sofern sie die im Gesetz festgelegten Bedingungen (Unabhängigkeit, Zweckbindung, Kostenfreiheit) erfüllen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz (KDD‑G) – Umsetzung der EU‑Verordnung über digitale Dienste
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2023
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_KOG §§35_und_35a (BKA)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_DSA-BegG (BMJ)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_KOG § 34 (BMF)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_KDD-G (BKA)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_TKG (BMF)
Textgegenüberstellung
Begleitschreiben
Kurzinformation
Erläuterungen
Gesetzestext
Dokumente (PDFs)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_KOG §§35_und_35a (BKA)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_DSA-BegG (BMJ)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_KOG § 34 (BMF)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_KDD-G (BKA)
Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung_TKG (BMF)
Textgegenüberstellung
Begleitschreiben
Kurzinformation
Erläuterungen
Gesetzestext
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.