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Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz (DSA‑Begleitgesetz)
Ministerialentwurf vom 22.10.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz, benennt die KommAustria zur zentralen Aufsichtsbehörde und regelt umfangreiche Pflichten, Sanktionen und Finanzierungsmodelle für Online‑Plattformen und andere Vermittlungsdienste.
Bundesministerium für Justiz10/23/2023XXVII
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Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) wird zum Koordinator für digitale Dienste ernannt und übernimmt sämtliche Aufgaben aus der EU‑DSA‑Verordnung.
  • KommAustria kann außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zulassen oder widerrufen, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind.
  • Der Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber wird von der KommAustria nach Prüfung erteilt und kann bei Verstößen wieder entzogen werden.
  • Zugelassene Forscher erhalten Zugang zu Daten von sehr großen Plattformen, sofern sie die im Gesetz festgelegten Bedingungen (Unabhängigkeit, Zweckbindung, Kostenfreiheit) erfüllen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz (KDD‑G) – Umsetzung der EU‑Verordnung über digitale Dienste
einfache Mehrheit XXVII 15.12.2023
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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