Neuregelungen für Hochschulkooperation, Integrität und Finanzierungsgrenzen
Ministerialentwurf vom 09.01.2024Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Hochschulgesetze: Er führt Inter‑hochschulische Organisationseinheiten ein, definiert Integrität, passt Fristen und Eigentumsanteile an, erhöht Fördergrenzen für Bauprojekte und ersetzt „Qualifikationen“ durch „Kompetenzen“.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/10/2024XXVII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph § 20d schafft Inter‑hochschulische Organisationseinheiten, die gemeinsame Lehre, Forschung und Verwaltung ermöglichen.
- § 2a definiert Integrität und listet Fehlverhalten wie Ghostwriting, Plagiat und Datenfälschung.
- Die Schwelle für Eigentumsanteile von Universitäten wird von „mehr als 50 %“ zu „mindestens 50 %“ geändert.
- Die Ausschreibungsfrist für die Rektor*innen‑Posten wird von acht auf zehn Monate verlängert; die Frist für die Nachfolge von zwei auf drei Monaten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.