Psychotherapiegesetz 2024 – Regelung der Ausbildung, Zulassung und Berufspflichten
Ministerialentwurf vom 11.01.2024Zusammenfassung
Das Psychotherapiegesetz 2024 regelt die Ausbildung, Berufszulassung und Berufspflichten von Psychotherapeut*innen in Österreich. Es führt eine zentrale Berufsliste, verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung, Online‑Therapieoptionen und umfangreiche Fort‑ und Weiterbildungsanforderungen ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/12/2024XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Regelungsgegenstand: Es regelt die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Psychotherapeut*in, die Ausbildung und die Berufsausübung der Psychotherapie.
- Zur selbständigen Berufsausübung ist die Nachweisführung von handlungsfähiger Gesundheit, Vertrauenswürdigkeit, einem Qualifikationsnachweis, Sprachkenntnissen, einer Berufshaftpflichtversicherung und der Eintragung in die Berufsliste erforderlich.
- Die Ausbildung besteht aus drei Abschnitten (Bachelor‑ähnlicher erster Abschnitt, Master‑ähnlicher zweiter Abschnitt und postgradualer dritter Abschnitt) und muss an anerkannten Hochschulen bzw. Fachgesellschaften durchgeführt werden.
- Berufsangehörige müssen Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Auskunftspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Meldepflicht und Fortbildungspflicht einhalten; Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 25 000 € geahndet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.