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Psychotherapiegesetz 2024 – Regelung der Ausbildung, Zulassung und Berufspflichten
Ministerialentwurf vom 11.01.2024

Zusammenfassung

Das Psychotherapiegesetz 2024 regelt die Ausbildung, Berufszulassung und Berufspflichten von Psychotherapeut*innen in Österreich. Es führt eine zentrale Berufsliste, verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung, Online‑Therapieoptionen und umfangreiche Fort‑ und Weiterbildungsanforderungen ein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/12/2024XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Regelungsgegenstand: Es regelt die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Psychotherapeut*in, die Ausbildung und die Berufsausübung der Psychotherapie.
  • Zur selbständigen Berufsausübung ist die Nachweisführung von handlungsfähiger Gesundheit, Vertrauenswürdigkeit, einem Qualifikationsnachweis, Sprachkenntnissen, einer Berufshaftpflichtversicherung und der Eintragung in die Berufsliste erforderlich.
  • Die Ausbildung besteht aus drei Abschnitten (Bachelor‑ähnlicher erster Abschnitt, Master‑ähnlicher zweiter Abschnitt und postgradualer dritter Abschnitt) und muss an anerkannten Hochschulen bzw. Fachgesellschaften durchgeführt werden.
  • Berufsangehörige müssen Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Auskunftspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Meldepflicht und Fortbildungspflicht einhalten; Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 25 000 € geahndet werden.
Regierungsvorlage
Psychotherapiegesetz 2024 – einheitliche Regelung der Psychotherapie in Österreich
einfache Mehrheit XXVII 17.04.2024
Gesetz
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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