GISA‑Express & neuer Ausschluss bei falscher eidesstattlicher Erklärung
Ministerialentwurf vom 12.03.2024Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, führt einen fünf‑jährigen Ausschluss bei falschen eidesstattlichen Erklärungen ein und ermöglicht sofortige elektronische Eintragungen in das GISA, sofern alle Voraussetzungen automatisiert geprüft werden können.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/13/2024XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein neuer Ausschluss von der Gewerbeausübung für fünf Jahre wird eingeführt, wenn jemand eine falsche eidesstattliche Erklärung abgibt; Nachsicht nach § 26 ist ausgeschlossen.
- Die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs. 1 Z 7 führt ebenfalls zum fünf‑jährigen Ausschluss.
- Der Gesetzestext erweitert die Möglichkeit, Daten automatisiert abzufragen, um die elektronische Eintragung zu unterstützen.
- Neue §§ 342‑344 regeln die Voraussetzungen und den Ablauf für die unmittelbare elektronische Eintragung in das GISA (GISA‑Express).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.