Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – digitale Antragstellung & vereinfachte Kommunikation
Ministerialentwurf vom 27.03.2024Zusammenfassung
Der Entwurf führt elektronische Anträge und vereinfachte Kommunikation im AMS ein, reduziert persönliche Vorsprachen auf Ausnahmefälle und regelt die rückwirkende Gewährung von Arbeitslosengeld in besonderen Situationen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/28/2024XXVII
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss vorrangig über das bundeseinheitliche elektronische Antragsformular eingereicht werden; erst wenn das Formular digital abgesendet wurde, gilt der Antrag als gestellt.
- Eine persönliche Vorsprache beim AMS ist nur für Erst‑ oder Wiederantragsteller nach mehr als zwei Jahren ohne Leistungen zwingend vorgeschrieben.
- Rückwirkende Leistungen werden in Ausnahmefällen gewährt, etwa wenn das Wochenende/Feiertag den Antragsbeginn verhindert, bei Naturkatastrophen/Epidemien die Geschäftsstelle nicht erreichbar war oder bei fehlender Information über das Ende einer Lehre.
- Die Kommunikation zwischen AMS und Leistungsberechtigten erfolgt vorrangig elektronisch; Betroffene müssen ihr elektronisches Postfach mindestens alle drei Werktage prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.