Wehrrechtsänderung 2024 – Modernisierung und neue Freistellungs‑ sowie Vergütungsregelungen
Ministerialentwurf vom 11.04.2024Zusammenfassung
Der WRÄG 2024 modernisiert das österreichische Wehrrecht: Er vereinfacht Verwaltungsabläufe, führt eine einheitliche Dienstfreistellung (inkl. Elternmonat) und eine Milizausbildungsvergütung ein und erweitert die Befugnis zur Datenübermittlung ins Ausland.Bundesministerium für Landesverteidigung4/12/2024XXVII
Verteidigung
Schwerpunkte
- Der letzte Satz von § 21 Abs. 3 wird gestrichen, wodurch die bisherige Formulierung entfällt.
- In § 22 Abs. 2 wird das Wort „insgesamt“ durch „jeweils“ ersetzt, um die Berechnung von Dienstfreistellungen zu präzisieren.
- Bei Antritt des Einsatzpräsenzdienstes oder einer außerordentlichen Übung wird eine bereits ergangene Einberufung zu freiwilligen Waffen‑, Funktions‑ oder Milizübungen automatisch aufgehoben.
- Soldaten, die dem Bundesheer aufgrund eines Dienstverhältnisses angehören, werden unmittelbar in den Milizstand überführt – entweder durch Überstellung in eine andere Besoldungsgruppe oder durch Beendigung des Dienstverhältnisses.
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Stark dagegen Stark dafür
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