Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 – Harmonisierung von Dienstfreistellungen, Datenübermittlung und neue Auszeichnungen
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Das WRÄG 2024 bündelt Änderungen an sechs Wehrgesetzen, führt einheitliche Dienstfreistellungen, eine Eltern‑Freistellung, neue Datenübermittlungsbefugnisse, höhere Kostenbeiträge und neue Auszeichnungen wie die Tapferkeitsmedaille ein.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Gesetz
Verteidigung
Schwerpunkte
Die Verpflichtung zu Milizübungen wird an das Ende der Wehrpflicht gekoppelt, sodass Personen nach Vollendung ihrer Wehrpflicht nicht mehr zu Milizübungen herangezogen werden können.
Das Wort „insgesamt“ wird durch „jeweils“ ersetzt, um die Formulierung zu präzisieren, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen.
Bei Antritt des Einsatzpräsenzdienstes wird eine bereits ergangene Einberufung zu freiwilligen Waffenübungen, Funktionsdiensten oder Milizübungen automatisch aufgehoben.
Ein neuer Anspruch auf vier‑Wochen‑Dienstfreistellung (Elternmonat) wird für Personen eingeführt, die Grundwehrdienst, Zeitsoldatendienst oder Ausbildungsdienst leisten und ein Kind im Haushalt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.