Einführung des DORA‑Vollzugsgesetzes für digitale Resilienz im Finanzsektor
Ministerialentwurf vom 17.04.2024Zusammenfassung
Der Entwurf führt das DORA‑Vollzugsgesetz ein, das die FMA zur Aufsicht über digitale Resilienz im Finanzsektor macht und zahlreiche bestehende Finanzgesetze anpasst.Bundesministerium für Finanzen4/18/2024XXVII
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Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die FMA wird zur zuständigen Behörde für die Überwachung der Einhaltung von DORA‑VG und der EU‑Verordnung 2022/2554 ernannt.
- Die FMA kann bei Verstößen Anordnungen erlassen, Daten ausfragen und öffentliche Bekanntmachungen veröffentlichen.
- Verstöße gegen IKT‑Risikomanagement, erweiterte Tests oder Drittanbieterrisiken werden mit Geldstrafen bis zu 150 000 € für Einzelpersonen geahndet.
- Für juristische Personen können Geldstrafen bis zu 500 000 € oder bis zu 1 % des Jahresumsatzes verhängt werden, je nach Höhe.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.