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Qualifizierte‑Einrichtungen‑Gesetz (QEG) – Regelung von Verbandsklagen
Ministerialentwurf vom 01.05.2024

Zusammenfassung

Das QEG legt fest, welche Organisationen als Qualifizierte Einrichtungen Verbandsklagen zum Schutz der Verbraucher erheben dürfen, definiert deren Anerkennungskriterien, Befugnisse, Aufsicht und Transparenzpflichten sowie die Möglichkeit der Drittfinanzierung.
Bundesministerium für Justiz5/2/2024XXVII
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Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Anerkennung einer Qualifizierten Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen erfolgt, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten aktiv zum Verbraucherschutz arbeitet, keinen Erwerbszweck verfolgt, nicht insolvent ist, unabhängig von wirtschaftlichen Interessenkonflikten bleibt und ihre Kriterien transparent auf der Website darlegt.
  • Für die Anerkennung als Qualifizierte Einrichtung für rein innerstaatliche Verbandsklagen kommen zusätzliche Anforderungen hinzu: stabile personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung sowie die Begrenzung von Unternehmensspenden auf maximal 20 % der finanziellen Mittel.
  • Gesetzlich bereits anerkannte Einrichtungen sind die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeiterkammer, der Landarbeiterkammertag, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der Gewerkschaftsbund, der Verein für Konsumenteninformation und der Seniorenrat.
  • Der Bundeskartellanwalt überwacht die Einhaltung der Anerkennungskriterien, prüft alle fünf Jahre und kann bei Bedenken der EU‑Kommission oder eines Mitgliedstaats eine Sonderprüfung anordnen.
Regierungsvorlage
Qualifizierte‑Einrichtungen‑Gesetz (QEG) – Umsetzung der EU‑Verbandsklagerichtlinie
einfache Mehrheit XXVII 05.07.2024
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

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