Entwurf zur Entlastung landwirtschaftlicher Sozialversicherungsbeiträge
Ministerialentwurf vom 22.06.2020Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge, streicht den Solidaritätsbeitrag und erhöht die Pensions‑Beitragsgrundlage für junge landwirtschaftliche Mitarbeitende, während er die Mindest‑KV‑Beitragsgrundlage angleicht und den 3‑%‑Zuschlag für Optionsbetriebe abschafft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/23/2020XXVII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Anrechnungsprozentsatz beim fiktiven Ausgedinge wird von 13 % auf 10 % gesenkt, wodurch die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebsübernahmen höher ausfällt.
- Der bisherige Solidaritätsbeitrag von 0,5 % auf Pensionen und Ausgleichszulagen wird vollständig gestrichen.
- Für Kinder, die bis zum 27. Lebensjahr im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten, wird die Pensionsbeitragsgrundlage von einem Drittel auf die Hälfte der Betriebsführungs‑Beitragsgrundlage erhöht – finanziell vom Bund getragen.
- Die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung wird an die Werte des ASVG und GSVG angeglichen, wodurch landwirtschaftliche Versicherten geringere Beiträge zahlen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.