Modernisierung des Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetzes
Ministerialentwurf vom 20.05.2024Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz an die aktuelle EU‑Verordnung 2021/782 an, führt geschlechtsneutrale Sprache ein, legt neue Entschädigungs‑ und Transparenzregeln fest und schafft einen Fahrgastbeirat sowie Strafbestimmungen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/21/2024XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Alle Verweise auf die alte EU‑Verordnung von 2007 werden durch die aktuelle Verordnung 2021/782 ersetzt, um das Gesetz mit dem neuesten EU‑Recht in Einklang zu bringen.
- Eine neue Paragraph 31a legt fest, dass alle personenbezogenen Bezeichnungen im Gesetz geschlechtsneutral zu verstehen sind.
- Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden präzisiert: Stadtverkehr ist ausgenommen, jedoch nicht für bestimmte Artikel der EU‑Verordnung; Vorort‑ und Regionalverkehr erhalten eigene Entschädigungsgrenzen (65 € bzw. 100 €) und spezielle Ausnahmeregelungen.
- Für Jahreskarten wird ein Entschädigungsmodell eingeführt: Bei Nichterreichen eines festgelegten Pünktlichkeitsgrades erhalten Fahrgäste monatliche Auszahlungen (mindestens 10 % des Fahrpreises, gerundet auf 0,50 €), die entweder als Geld oder als Gutschein ausgezahlt werden können.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.