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Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Klimaschutz‑ und Konjunkturpaket 2021‑2022
Ministerialentwurf vom 29.06.2020

Zusammenfassung

Der Ministerialentwurf erweitert das Umweltförderungsgesetz, um die Klimaziele zu unterstützen: Er schafft einen Haftungsrahmen für Energie‑Contracting, erhöht die Fördervolumina für 2020‑2022 und stellt spezielle Mittel für einkommensschwache Haushalte bereit.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/30/2020XXVII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt eine neue Regelung ein, die Haftungen für Energie‑Contracting‑Projekte im Rahmen von thermisch‑energetischen Sanierungen und dem Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ermöglicht (max. 50 Mio. €).
  • Der jährliche Förderrahmen für reguläre Umweltförderungen wird 2020 um bis zu 20 Mio. € erhöht (insgesamt 90,238 Mio. €) und 2021‑2022 auf je 110,238 Mio. € angehoben.
  • Für die Sanierungsoffensive 2021‑2022 wird ein Gesamtrahmen von 650 Mio. € festgelegt, davon 400 Mio. € für den Austausch fossiler Heizungen und 250 Mio. € für thermische Gebäudesanierungen.
  • Ein Unterstützungsvolumen von 100 Mio. € wird für einkommensschwache Haushalte bereitgestellt, das über die Länder verteilt und nur ergänzend zu deren eigenen Mitteln verwendet werden darf.
Regierungsvorlage
Erweiterung des Umweltförderungsgesetzes für Klimaschutz‑ und Sanierungsförderungen
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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