Erweiterung des Umweltförderungsgesetzes für Klimaschutz‑ und Sanierungsförderungen
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Umweltförderungsgesetz: Es erhöht den Förderrahmen, führt ein neues Volumen für die Sanierungsoffensive 2021‑2022, schafft einen Haftungsrahmen für Energie‑Contracting und richtet eine zentrale Abwicklungsstelle ein.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Ein neuer Punkt wird eingefügt, der Haftungen für Energie‑Contracting‑Projekte im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes regelt.
Der Förderrahmen wird erweitert: 2020 + 20 Mio. €, 2021‑2022 je 110,238 Mio. € (davon 20 Mio. € für biogene Nahwärme), plus zusätzliche Teilvolumina für Sanierungsoffensive und Unterstützung einkommensschwacher Haushalte.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) darf ab 2020 Haftungen für Energie‑Contracting‑Verträge bis zu einem Barwert von 50 Mio. € übernehmen; der Finanzminister kann den Bund bis zu 1 Mrd. € schadlos halten.
Eine zentrale Abwicklungsstelle wird eingerichtet, die die Antragstellung, Prüfung und Auszahlung der Förderungen koordiniert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.