Präzisierung des Umweltförderungsgesetzes für einkommensschwache Haushalte
abgestimmt am 23.09.2020

Zusammenfassung

Der Antrag präzisiert das Umweltförderungsgesetz: Er entfernt das Wort „maximal“, definiert einkommensschwache Haushalte genauer, erlaubt die Wiederverwendung ungenutzter Fördermittel und sichert 100 Mio. € für 2021‑2022.
einfache Mehrheit XXVII 23.09.2020
Abänderung
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Wort „maximal“ wird aus dem betreffenden Absatz entfernt, sodass die Fördermittel nicht mehr auf ein Höchstvolumen begrenzt werden.
  • Nach dem Wort „festzulegen“ wird ein Satzteil ergänzt, der die Definition von einkommensschwachen Haushalten sowie eine Evaluierung der Fördermittel‑Wirksamkeit vorsieht.
  • Es wird eingefügt, dass nicht in Anspruch genommene Fördermittel erneut zugesagt oder vergeben werden können.
  • Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann gemeinsam mit dem Finanzminister das Förder‑ und Unterstützungsvolumen für zukünftige Jahre festlegen, wenn dies zur Erreichung der Klimaziele nötig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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