Erweiterung der Haftungsübernahme für Energie‑Contracting durch die AWS im Umweltförderungsgesetz
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erweitert das Umweltförderungsgesetz, sodass die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) ab 2020 Haftungen für Energie‑Contracting‑Verträge übernehmen kann. Der Bund garantiert dabei bis zu 1 Mrd. € Gesamt‑ und 5 Mio. € pro Projekt für maximal 20 Jahre.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Abänderung
Umwelt
Schwerpunkte
Die AWS kann ab dem Jahr 2020 Haftungen für Energie‑Contracting‑Verträge übernehmen, wenn die Bedingungen nach § 6 Abs. 5 festgelegt sind.
Der Wortlaut in § 6 Abs. 2 wird von „… wird“ zu „… werden“ korrigiert.
Der Ausdruck „Mittel aus den EU‑Strukturfonds“ wird zu „EU‑Mittel zur Ko‑Finanzierung“ geändert.
Die Förderungsrichtlinien für die neuen „Klima‑Haftungen“ werden von der Klimaministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.