Bundesgesetz zur Umsetzung der EU‑Daten‑Governance‑Verordnung (Daten‑Governance‑Gesetz)
Ministerialentwurf vom 01.10.2024Zusammenfassung
Das Gesetz setzt die EU‑Daten‑Governance‑Verordnung in nationales Recht um, schafft eine zentrale Informationsstelle und eine zuständige Behörde für Datenvermittlungsdienste sowie datenaltruistische Organisationen und führt Geldstrafen für Verstöße ein.Bundeskanzleramt10/2/2024XXVII
Informatik
Europäische Union
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Einrichtung einer zuständigen Behörde, die Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen registriert und überwacht.
- Errichtung einer zentralen Informationsstelle, die über das Portal data.gv.at eine durchsuchbare Bestandsliste aller verfügbaren Daten bereitstellt.
- Bestimmung von zuständigen Stellen, die öffentliche Behörden bei der Aufbereitung und Bereitstellung geschützter Daten unterstützen.
- Einführung von Verwaltungsübertretungen und gestaffelten Geldstrafen bis zu 100 000 EUR für Verstöße gegen die DGA‑Pflichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.