Düngemittelgesetz 2020 – Regelung für Inverkehrbringen, Kennzeichnung und Kontrolle von Düngeprodukten
Ministerialentwurf vom 25.08.2020Zusammenfassung
Das Düngemittelgesetz 2020 regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Zulassung und die Kontrolle von Düngeprodukten, um Boden, Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Unternehmer müssen Rückverfolgbarkeit sicherstellen; Typen werden von der Bundesministerin zugelassen, die Aufsichtsbehörde prüft die Einhaltung und kann bei Verstößen bestrafen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus8/26/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Ziel des Gesetzes ist die Erhaltung von Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit und Naturhaushalt sowie der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
- Das Gesetz definiert zentrale Begriffe wie Düngemittel, Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel und EU‑Düngeprodukte.
- Düngeprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie durch Typenzulassung, behördlichen Bescheid oder eine EU‑Konformitätserklärung zugelassen sind.
- Unternehmer müssen die Rückverfolgbarkeit sicherstellen und bei Bedarf Korrektur‑ oder Rückrufmaßnahmen einleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.