<!--[0-->Kommunikationsplattform‑Gesetz – Schutz der Nutzer vor Hass und illegalen Inhalten<!--]-->
Kommunikationsplattform‑Gesetz – Schutz der Nutzer vor Hass und illegalen Inhalten
Ministerialentwurf vom 02.09.2020

Zusammenfassung

Das KoPl‑G verpflichtet große Online‑Plattformen, ein transparentes Meldesystem für strafrechtswidrige Inhalte einzurichten, Berichte zu veröffentlichen und bei Verstößen hohe Geldbußen zu riskieren.
Bundeskanzleramt9/3/2020XXVII
Internet
Telekommunikation

Schwerpunkte

  • Das Gesetz dient der Förderung eines verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte auf Kommunikationsplattformen.
  • Plattformen mit weniger als 100 000 registrierten Nutzer*innen und einem Jahresumsatz von max. 500 000 € sind von den Pflichten ausgenommen.
  • Plattformen müssen ein leicht auffindbares Meldesystem bereitstellen, das Nutzer*innen erklärt, wie ihre Meldung bearbeitet wird und welches Ergebnis erzielt wurde.
  • Offenkundige rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden, andere nach Prüfung spätestens innerhalb von sieben Tagen entfernt oder gesperrt werden.
Regierungsvorlage
Kommunikationsplattformen‑Gesetz – Schutz vor Hass‑ und Gewalt‑Inhalten
einfache Mehrheit XXVII 10.12.2020
Gesetz
Image of politician Kurz Sebastian

Kurz Sebastian

ÖVP

Bundeskanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.