Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 – Aufhebung der Grundsatzbestimmungen und Einbindung der EU‑Kontroll‑Verordnung
Ministerialentwurf vom 11.11.2019Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 an die verfassungsrechtliche Kompetenzverschiebung an, hebt die Grundsatzbestimmungen zu Pflanzenschutzmitteln auf und bindet die Überwachung stärker an EU‑Recht.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/12/2019XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt die Richtlinie 2009/128/EG und die EU‑Kontroll‑Verordnung als verbindliche Grundlagen für das Inverkehrbringen und die Überwachung von Pflanzenschutzmitteln ein.
- Das Bundesamt für Ernährungssicherheit wird als zentrale Behörde für die Vollziehung der EU‑Kontroll‑Verordnung benannt.
- Die Grundsatzbestimmungen zu "Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" (die §§ 13 und 14) werden aufgehoben, weil der Bund ab 2020 keine Kompetenz mehr dafür hat.
- Die Bezeichnung der zuständigen Ministerin wird von "Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft" zu "Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus" geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.