Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Eisenbahngesetz und das Unfalluntersuchungsgesetz, führt einheitliche Sicherheitsstandards, neue Berichtspflichten und klare Zuständigkeiten ein sowie detaillierte Kosten‑ und Genehmigungsregeln für Betreiber und Akteure im Schienennetz.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/3/2020XXVII
Schienentransport
Schwerpunkte
- Der "Stand der Technik" wird definiert: Er umfasst aktuelle, wissenschaftlich geprüfte technologische Verfahren und deren verhältnismäßige Anwendung.
- Der Begriff "Akteure" wird eingeführt und umfasst Eisenbahnunternehmen, Hersteller, Instandhaltungsbetriebe, Halter, Dienstleister, Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Entlader, Befüller und Entleerer.
- Zuständigkeiten werden zwischen Bundesminister/in, Landeshauptmann*innen und anderen Behörden klar verteilt; der Landeshauptmann ist für Neben‑ und Straßenbahnen zuständig.
- Eisenbahnunternehmen müssen Änderungen ihrer Zustelladresse sofort melden; Unternehmen ohne österreichische Adresse benötigen einen in‑Land‑Vertreter.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.