Novelle des Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsgesetzes – neue Akteure, zentrale Zuständigkeit und erweiterte Sicherheitsvorgaben
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Eisenbahngesetz um neue Definitionen von Akteuren, überträgt Zuständigkeiten auf das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, führt ein Sicherheitsmanagementsystem sowie ein europäisches Fahrzeugregister ein und legt höhere Strafen für Verstöße fest.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph § 10b definiert die verschiedenen Akteure im Eisenbahnverkehr, darunter Hersteller, Instandhaltungsbetriebe, Beförderer und weitere, um deren Einfluss auf die Sicherheit klar zu regeln.
Die Zuständigkeit für Hauptbahnen und vernetzte Nebenbahnen wird auf die Bundesministerin/den Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übertragen; Landeshauptleute bleiben nur für nicht‑vernetzte Nebenbahnen zuständig.
Jedes Jahr muss bis zum 30. September ein umfassender Sicherheitsbericht veröffentlicht werden, der u. a. Sicherheitsindikatoren und Ergebnisse von Audits enthält.
Alle Eisenbahn‑ und Infrastrukturunternehmen sind verpflichtet, ein Sicherheitsmanagementsystem einzuführen und zu dokumentieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.