Übertragung von Zuständigkeiten von SCHIG auf die Behörde
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag überträgt die Zuständigkeit für Fahrerlaubnisse und weitere Aufgaben von der Schieneninfrastruktur‑Dienstleistungsgesellschaft mbH auf die allgemeine Behörde und ersetzt den Namen des Unternehmens im Gesetz durch „die Behörde“. Die Änderungen gelten vier Monate nach Veröffentlichung des neuen Bundesgesetzes.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Abänderung
Schienentransport
Schwerpunkte
Die Zuständigkeit für die Ausstellung, Aktualisierung, Erneuerung und Entziehung von Fahrerlaubnissen wird von der SCHIG auf die allgemeine Behörde übertragen.
In den genannten Artikeln wird überall die Bezeichnung „der SCHIG“ durch „die Behörde“ ersetzt, sodass die Behörde künftig für diese Aufgaben verantwortlich ist.
Der § 156 Abs. 3 entfällt, während in den §§ 156 Abs. 1‑2, 157 Abs. 2, 158 und 161b‑e die Bezeichnung „SCHIG“ durch „die Behörde“ ersetzt wird; zudem wird ein neuer Satz eingefügt, der die Behörde verpflichtet, dokumentierte Mängel zu beheben.
Alle Änderungen treten vier Monate nach Kundmachung des neuen Bundesgesetzes in Kraft, um einen geordneten Übergang von der SCHIG zur Behörde zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.