Zusammenfassung
Der Entwurf 2020 ändert das Kinderbetreuungsgeldgesetz, indem er die Rückzahlung von KBG‑Krediten für das Jahr 2015/2016 aussetzt, um Familien während der COVID‑19‑Krise zu entlasten. Der Staat verzichtet damit auf rund 4 Mio. € an Einnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/11/2020XXVII
Familie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020
- Der Entwurf fügt in § 49 Abs. 23 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes einen neuen Satz ein, der die Festsetzung von Rückzahlungsansprüchen für das Jahr 2015 und 2016 ausschließt.
- Die Regelung bezieht sich auf Abgaben, die nach den alten Fassungen von § 18 und § 21 entstanden sind, d. h. auf Rückzahlungsbeträge, die auf Einkommen aus 2015/2016 basieren.
- Bereits erlassene Festsetzungsbescheide werden von Amts wegen aufgehoben und bereits gezahlte Beträge an die betroffenen Eltern zurückerstattet.
- Das Inkrafttreten ist für das Jahr 2020 vorgesehen; ein Enddatum der Regelung ist nicht vorgesehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.