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Aussetzung der KBG‑Rückzahlung für 2015/2016
Ministerialentwurf vom 10.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf 2020 ändert das Kinderbetreuungsgeldgesetz, indem er die Rückzahlung von KBG‑Krediten für das Jahr 2015/2016 aussetzt, um Familien während der COVID‑19‑Krise zu entlasten. Der Staat verzichtet damit auf rund 4 Mio. € an Einnahmen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend9/11/2020XXVII
Familie

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2020
  • Der Entwurf fügt in § 49 Abs. 23 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes einen neuen Satz ein, der die Festsetzung von Rückzahlungsansprüchen für das Jahr 2015 und 2016 ausschließt.
  • Die Regelung bezieht sich auf Abgaben, die nach den alten Fassungen von § 18 und § 21 entstanden sind, d. h. auf Rückzahlungsbeträge, die auf Einkommen aus 2015/2016 basieren.
  • Bereits erlassene Festsetzungsbescheide werden von Amts wegen aufgehoben und bereits gezahlte Beträge an die betroffenen Eltern zurückerstattet.
  • Das Inkrafttreten ist für das Jahr 2020 vorgesehen; ein Enddatum der Regelung ist nicht vorgesehen.
Regierungsvorlage
COVID‑19‑Ausnahme für das Kinderbetreuungsgeld 2021
einfache Mehrheit XXVII 11.12.2020
Gesetz
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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