Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz (EAG) – Förderungsrahmen für erneuerbare Energie
Ministerialentwurf vom 15.09.2020Zusammenfassung
Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz (EAG) schafft ein umfassendes Fördersystem für Strom aus Wind, Solar, Biomasse und erneuerbarem Gas. Es regelt Marktprämien, Investitionszuschüsse, Herkunftsnachweise, neue Datenbanken und die Finanzierung über Pauschalen und Beiträge.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/16/2020XXVII
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext definiert die Marktprämie als Förderinstrument, das die Differenz zwischen Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis ausgleicht.
- Die Förderbedingungen für Photovoltaik, Wind‑ und Wasserkraft sowie Biomasse‑ und Biogasanlagen sind in den §§ 10‑13 festgelegt; sie enthalten technische Mindestanforderungen, Volumen‑ und Fristenregelungen.
- Anträge für Marktprämien können elektronisch eingereicht werden; die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach dem Eingangszeitpunkt und dem Förderbedarf.
- Alle Endverbraucher zahlen die Erneuerbaren‑Förderpauschale (§ 69) und den Erneuerbaren‑Förderbeitrag (§ 71), welche von den Netzbetreibern eingezogen und an die EAG‑Abwicklungsstelle weitergeleitet werden.
Regierungsvorlage
Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz (EAG)
2/3 Mehrheit XXVII 07.07.2021
Gesetz
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