Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz (EAG) legt ein umfassendes Fördersystem für Strom, Gas und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen fest, definiert Marktprämien, Investitionszuschüsse, Herkunftsnachweise und Aufsichtsstrukturen.
2/3 MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2023
Marktprämien werden als Zuschüsse gezahlt, wenn die Differenz zwischen den Produktionskosten einer erneuerbaren Anlage und dem Referenzmarktpreis positiv ist.
Investitionszuschüsse für Photovoltaik‑ und Stromspeicheranlagen werden bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gewährt, maximal 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten.
Ausschreibungen für Photovoltaik‑, Biomasse‑ und Windkraftanlagen legen Höchstpreise fest; Gebote werden nach dem niedrigsten Preis und bei Gleichstand nach Menge vergeben.
Betreiber von Strom‑ und Gasanlagen müssen ihre Anlagen in einer Herkunftsnachweisdatenbank registrieren; die Datenbank wird von der Regulierungsbehörde betrieben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.