Bundesweite Vorgabe zur Verlegung von 110 kV Leitungen als Erdkabel
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass neue 110 kV‑Stromleitungen in Österreich grundsätzlich als Erdkabel verlegt werden, wenn dies technisch möglich ist. Ein einheitlicher Mehrkosten‑Faktor von 2,5 und klare Umwelt‑ sowie Sozialkriterien sollen die Planung leiten.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Entschließung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen soll festlegen, dass neue 110 kV‑Leitungen grundsätzlich als Erdkabel geplant werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Mehrkosten‑Faktor von 2,5 wird als Standardwert für die Kostenabschätzung von Erdkabelprojekten festgelegt.
Klare Kriterien zu Umweltauswirkungen (Bodenversiegelung, Landschaftsbild, Biodiversitätsverlust, Grundstückspreisentwicklung) werden bundesweit definiert.
Die Einbindung von Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in die Entscheidungsprozesse wird verbindlich vorgeschrieben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.