Kostenbefreiung & Kostendeckelung für einkommensschwache Haushalte im Energierecht
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert mehrere Energie‑ und Umweltgesetze um Kostenbefreiungen für einkommensschwache Haushalte, führt eine jährliche Kostendeckelung von 75 € ein und stärkt Transparenz‑ und Berichtspflichten für GIS, Netzbetreiber und die Regulierungsbehörde.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Abänderung
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Einführung einer Kostenbefreiung für Haushalte, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, wenn ihr Netzzugang über den Hauptwohnsitz läuft.
Einführung einer Kostendeckelung von maximal 75 € pro Jahr für die Erneuerbaren‑Förderpauschale und den Erneuerbaren‑Förderbeitrag bei Haushalten mit niedrigem Nettoeinkommen.
Erweiterung der Berichtspflichten: Die GIS muss Informationen zur Kostenbefreiung online bereitstellen und per Brief an Befreite senden.
Einführung von Pilotprojekten für Erdkabel, die von den Netzbetreibern zu Forschungs‑ und Entwicklungsberichten verpflichtet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.