Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Mineralrohstoffgesetz um Regelungen zur Kontrolle von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt‑ bzw. Hochrisikogebieten, die Unternehmen ab 2021 melden und prüfen müssen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus9/22/2020XXVII
Bergbau
Schwerpunkte
- Ein neues Verzeichnis im MinroG wird eingefügt, das die nachträglichen Kontrollen von Importen aus Konflikt‑ und Hochrisikogebieten regelt.
- Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird als zuständige Behörde für die Durchführung der Kontrollen benannt.
- Betroffene Unternehmen müssen ihre Importe bis zum 31. März des Folgejahres melden, wenn sie die Mengenschwellen der EU‑Verordnung überschreiten.
- Unternehmen müssen den Behörden Zutritt zu ihren Betrieben gewähren und sämtliche Unterlagen zur Prüfung bereitstellen; bei fehlender Meldung erhalten sie eine Frist von 30 Tagen zur Nachbesserung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.