Kontrollen für Konfliktminerale im Mineralrohstoffgesetz
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das Mineralrohstoffgesetz um Regelungen zur Meldung und nachträglichen Kontrolle von Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt‑ und Hochrisikogebieten. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird als zuständige Behörde benannt.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Bergbau
Schwerpunkte
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird als zuständige Behörde für die Durchführung von Kontrollen nach Art. 11 der EU‑Verordnung 2017/821 benannt.
Unionseinführer müssen ihre Importe von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold, die die Schwellenwerte überschreiten, bis spätestens 31. März des Folgejahres melden.
Unternehmen müssen den Behörden Zutritt zu Betriebsstätten, Geschäftsräumen und Transportmitteln gewähren sowie auf Verlangen Unterlagen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten vorlegen.
Bei fehlender Meldung oder unvollständigen Angaben erhalten Unternehmen eine Frist von 30 Tagen zur Nachholung; bei Nichtbefolgung können Bescheide erlassen und Zwangsmaßnahmen nach dem VVG angeordnet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.