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Anti‑Doping‑Bundesgesetz 2021 – umfassende Regelung zur Dopingbekämpfung
Ministerialentwurf vom 01.10.2020

Zusammenfassung

Das Anti‑Doping‑Bundesgesetz 2021 legt ein umfassendes Regelwerk zur Verhinderung von Doping im Sport fest, schafft unabhängige Kontroll- und Rechtskommissionen, definiert Pflichten für Sportorganisationen und Athlet*innen sowie Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport10/2/2020XXVII
Sport

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert klar, welche Substanzen und Methoden als Doping gelten und legt fest, dass ein Verstoß vorliegt, wenn verbotene Stoffe im Körper nachgewiesen werden oder versucht wird, diese zu verwenden.
  • Eine unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (NADA Austria) wird geschaffen, die für Prävention, Kontrollen und Berichterstattung verantwortlich ist.
  • Sportorganisationen müssen Dopingkontrollen unterstützen, ihre Mitglieder informieren und sicherstellen, dass gesperrte Personen nicht an Wettkämpfen teilnehmen dürfen.
  • Athletinnen und Athleten müssen sich an die Anti‑Doping‑Regeln halten, bei Kontrollen mitwirken, ihre Aufenthaltsdaten melden und dürfen nur zugelassene Betreuungspersonen nutzen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anti‑Doping‑Bundesgesetz 2021 – Maßnahmen zur Verhinderung von Doping im Sport
einfache Mehrheit XXVII 11.12.2020
Gesetz
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Vizekanzler
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
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