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Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx)
Ministerialentwurf vom 26.11.2020

Zusammenfassung

Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) modernisiert das Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, führt neue Zuständigkeitsregeln, erweiterte Exekutionspakete und Verwalter ein und verknüpft Schutzverfügungen mit dem Exekutionsrecht. Inkrafttreten: 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Justiz11/27/2020XXVII
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Einführung einer klaren sachlichen und örtlichen Zuständigkeit: Bezirksgerichte sind für die Bewilligung und den Vollzug von Exekutionen auf bewegliches Vermögen zuständig, wobei bei mehreren Gerichtsständen der Gläubiger das Gericht wählen kann.
  • Verlegung des allgemeinen Gerichtsstands: Wird der Gerichtsstand des Schuldners im Inland verlegt, wird das Exekutionsverfahren an das zuständige Bezirksgericht im neuen Sprengel übergeben.
  • Gläubigerwahlrecht: Der Gläubiger kann das Gericht wählen, bei dem er die Bewilligung der Exekution beantragt, wenn mehrere Exekutionsmittel oder mehrere Schuldner betroffen sind.
  • Einführung einer Wertsicherungsklausel: Das Exekutionsgericht kann eine Gegenleistung beim Vollzug anordnen, um die Werthaltigkeit des Vermögens zu sichern.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx)
einfache Mehrheit XXVII 22.04.2021
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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