Umfassende Reform des österreichischen Hochschulrechts (2021/2022)
Ministerialentwurf vom 30.11.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Universitäts‑, Qualitätssicherungs‑ und Hochschulgesetz, führt neue Regelungen zu interuniversitären Einheiten, Mindeststudienleistungen, elektronischen Prüfungen und Ghostwriting‑Strafbestimmungen ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/1/2020XXVII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Einführung interuniversitärer Organisationseinheiten, die Kooperationen in Lehre, Forschung und Verwaltung ermöglichen.
- Festlegung einer Mindeststudienleistung von mindestens 24 ECTS‑Punkten in den ersten vier Semestern sowie Einführung von Unterstützungsleistungen bei Unterschreitung.
- Sondervorschrift für die Durchführung von Prüfungen auf elektronischem Weg, inklusive Identitätsprüfung und Prüfungsprotokoll.
- Einführung einer Strafbestimmung gegen Ghostwriting mit Geldstrafen bis zu 25 000 € bzw. 60 000 € bei Wiederholung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.