Umfassende Reform des Hochschulrechts – Kooperation, Qualität, Gleichstellung und digitale Prüfungen
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Hochschulrecht: Es schafft interuniversitäre Kooperationen, stärkt die Gleichstellung der Geschlechter, führt ein verpflichtendes Qualitätsmanagement, legt Mindeststudienleistungen fest, regelt digitale Prüfungen und kriminalisiert Ghostwriting.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Einführung von interuniversitären Organisationseinheiten, die Kooperationen in Lehre, Forschung und Verwaltung zwischen mehreren Universitäten ermöglichen.
Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen durch neue Überschriften und einen eigenen Arbeitskreis.
Verpflichtender Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems an jeder Universität, das regelmäßige Evaluationen vorsieht.
Einführung einer Mindeststudienleistung von 16 ECTS in den ersten vier Semestern und dazugehöriger Unterstützungsleistungen bei Unterschreitung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.