Evaluierung der Novellierung des § 109 Kettenvertragsregelung an Universitäten
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Folgen der neuen Kettenvertragsregelung im Universitätsgesetz – die befristete Arbeitsverhältnisse auf maximal acht Jahre begrenzt – zu prüfen und bis 2029 einen Bericht darüber dem Nationalrat vorzulegen.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Entschließung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Die neue Kettenvertragsregelung begrenzt befristete Arbeitsverhältnisse für universitäres Personal auf maximal acht Jahre Gesamtdauer.
Ausnahmen gelten für Verträge, die im Rahmen von Drittmittel‑ oder Forschungsprojekten abgeschlossen werden; diese zählen nicht zur Höchstdauer.
Für Lehrpersonal ist innerhalb von acht Studienjahren eine mehrmalige Verlängerung möglich, um die Lehre sicherzustellen.
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung bis spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten (01.10.2021) einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen auf Karrierewege von Forschenden und Lehrpersonal vorlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.