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Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes 2014
Ministerialentwurf vom 21.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das HSG 2014: höhere Schwelle für neue Selbstverwaltungskörperschaften, Wahlrecht für bestehende Körperschaften, neue Aufwandsentschädigungen und erweiterte Datenschutz‑ sowie Berichtspflichten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/22/2020XXVII
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Die Schwelle für die Gründung neuer Selbstverwaltungskörperschaften wird von 1 000 auf 3 000 Studierende pro Einrichtung erhöht.
  • Bestehende Hochschülerschaften erhalten ein Wahlrecht, bis zum 31. März 2022 zu entscheiden, ob sie eigenständig bleiben oder von der ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen; bei Nichtbeschluss erlischt die Selbstverwaltung am 30. Juni 2022.
  • Die Aufwandsentschädigungen werden in Sockel‑ und Zuschlagsbeträge aufgeteilt, z. B. Vorsitzende erhalten maximal 400 € Sockel + 600 € Zuschlag pro Monat.
  • Personenbezogene Daten aus Studierenden‑Verzeichnissen müssen spätestens drei Jahre nach Erhalt gelöscht werden; wahlwerbende Gruppen erhalten nur die für die Kontaktaufnahme notwendigen Daten.
Regierungsvorlage
Änderung des Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetzes 2014
einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Gesetz
Image of politician Faßmann Heinz, Dr.

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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