Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das HSG 2014: höhere Schwelle für neue Selbstverwaltungskörperschaften, Wahlrecht für bestehende Körperschaften, neue Aufwandsentschädigungen und erweiterte Datenschutz‑ sowie Berichtspflichten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/22/2020XXVII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Schwelle für die Gründung neuer Selbstverwaltungskörperschaften wird von 1 000 auf 3 000 Studierende pro Einrichtung erhöht.
- Bestehende Hochschülerschaften erhalten ein Wahlrecht, bis zum 31. März 2022 zu entscheiden, ob sie eigenständig bleiben oder von der ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen; bei Nichtbeschluss erlischt die Selbstverwaltung am 30. Juni 2022.
- Die Aufwandsentschädigungen werden in Sockel‑ und Zuschlagsbeträge aufgeteilt, z. B. Vorsitzende erhalten maximal 400 € Sockel + 600 € Zuschlag pro Monat.
- Personenbezogene Daten aus Studierenden‑Verzeichnissen müssen spätestens drei Jahre nach Erhalt gelöscht werden; wahlwerbende Gruppen erhalten nur die für die Kontaktaufnahme notwendigen Daten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.