Zusammenfassung
Der Entwurf verankert Sicherheitsbeauftragte, richtet zentrale Anlaufstellen für Bedrohungen ein, schafft Justiz‑Servicecenter und modernisiert Register‑ und Datenverwaltung – alles ohne neue Haushaltsmittel.Bundesministerium für Justiz1/12/2021XXVII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Einführung einer gesetzlich verankerten Position des/der Sicherheitsbeauftragten in jeder Dienststelle, die das Sicherheits‑ und Bedrohungsmanagement koordiniert.
- Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle pro Bundesland, die Meldungen zu Angriffen und Drohungen entgegennimmt, dokumentiert und an Sicherheitsbehörden weiterleitet.
- Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Sicherheits‑ und Bedrohungsmanagements erhoben werden, dürfen nach fünf Jahren gelöscht werden; eine einmalige Verlängerung um maximal fünf Jahre ist möglich.
- Schaffung von Justiz‑Servicecentern, die an Standorten mit Gericht und Staatsanwaltschaft eingerichtet werden können und optional zentrale Servicecenter für das gesamte Land ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.