Einführung eines elektronischen Impfpasses und zentralen Impfregisters
Ministerialentwurf vom 05.12.2019Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die Rechtsgrundlage für einen elektronischen Impfpass mit einem zentralen Impfregister und definiert Zugriffs‑ sowie Datenschutzregelungen für Gesundheitsbehörden und -anbieter.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/6/2019XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer § 4a definiert die Identität von Gesundheitsbehörden und legt fest, dass diese ihre Zugriffsberechtigungen auf eHealth‑Anwendungen individuell dokumentieren müssen.
- Der fünfte Abschnitt führt den elektronischen Impfpass ein, der ein zentrales Impfregister enthält und die digitale Dokumentation aller Impfdaten ermöglicht.
- Ein neues Berechtigungssystem (§ 21) regelt spezifische Zugriffsrechte für jede eHealth‑Anwendung, sodass nur befugte Akteure auf das Impfregister zugreifen dürfen.
- Alle Gesundheits‑ und Behördenanbieter, die Impfungen durchführen, sind verpflichtet, die im § 24c Abs. 2 Z 2 genannten Angaben (Impfstoff, Dosierung, Datum, Patient / Impfling) im zentralen Impfregister zu speichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.