Industriestrompreisgesetz und Verlängerung der Standortabsicherung
Ministerialentwurf vom 16.09.2026Zusammenfassung
Dieses Gesetz führt einen zeitlich begrenzten Industriestrompreis für die Jahre 2027 bis 2029 ein, um energieintensive Unternehmen bei hohen Stromkosten zu entlasten. Gleichzeitig wird das bestehende Standortabsicherungsgesetz verlängert und angepasst.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus9/17/2026XXVIII
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Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2027 Außer Kraft ab 31.12.2029
- Einführung eines Industriestrompreises für die Jahre 2027 bis 2029 zur Entlastung energieintensiver Betriebe.
- Verpflichtung der Unternehmen, mindestens die Hälfte der Fördergelder in klimafreundliche Investitionen (z. B. Effizienz oder Erneuerbare Energien) zu reinvestieren.
- Zusätzlicher Bonus von 10 % für Unternehmen, die verstärkt in Maßnahmen zur Flexibilisierung ihres Stromverbrauchs investieren.
- Verlängerung und Anpassung des Standortabsicherungsgesetzes bis zum Jahr 2029.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.