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Aufhebung des CO2-Speicherverbots und Einführung eines neuen Speichergesetzes
Ministerialentwurf vom 21.09.2026

Zusammenfassung

Das Gesetz hebt das Verbot der unterirdischen CO2-Speicherung auf und schafft einen rechtlichen Rahmen für deren sichere Nutzung. Es regelt die Suche nach Speicherstätten, setzt jährliche Mengenobergrenzen und schreibt strenge Sicherheits- und Überwachungsregeln vor.
Bundesministerium für Finanzen9/22/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

  • Aufhebung des bestehenden Verbots der geologischen Speicherung von Kohlendioxid in Österreich.
  • Einführung eines zweistufigen Verfahrens für die Suche nach Speicherstätten: erst eine allgemeine Berechtigung zur Untersuchung, dann eine konkrete Genehmigung für die Arbeiten.
  • Festlegung einer jährlichen Höchstmenge an gespeichertem CO2: bis Ende 2029 maximal 3 Millionen Tonnen, ab 2030 bis zu 7 Millionen Tonnen pro Jahr.
  • Verpflichtung der Betreiber zu einer ständigen Überwachung und zur sofortigen Umsetzung von Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten oder Leckagen.
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