Modernisierung von Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht inkl. digitalem Studierendenausweis
Ministerialentwurf vom 29.04.2025Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht: Er stärkt das Informationsrecht, erweitert Sprachregelungen, legt neue Vorgaben für Rektor*innen‑Ausschreibungen fest, führt einen digitalen Studierendenausweis ein und schafft einen zentralen Datenverbund mit einem umfangreichen Studierendenregister. Die meisten Änderungen gelten ab 1. September 2025.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/30/2025XXVIII
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Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Universitäten erhalten ein neues Informationsrecht: Sie müssen allgemein zugängliche Informationen veröffentlichen und auf Anfragen reagieren, wobei vertrauliche Kollegialorgane weiterhin Verschwiegenheitspflicht haben.
- Die Satzungen dürfen Bestimmungen zur Nutzung von Fremdsprachen in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten aufnehmen; bei gemeinsamen Studienprogrammen können Urkunden und Zeugnisse auch auf Englisch ausgestellt werden.
- Die Ausschreibung der Rektor*innen‑Position muss öffentlich erfolgen, spätestens zehn Monate vor dem geplanten Amtsantritt oder innerhalb von zwei Monaten nach Rücktritt; Kandidat*innen müssen internationale Erfahrung und Kenntnisse des österreichischen sowie europäischen Universitätssystems besitzen.
- Bei der Zulassung wird ein (digitaler) Studierendenausweis ausgestellt, der über die E‑ID verifiziert wird und die im Studierendenregister gespeicherten Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer) enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.