Zusammenfassung
Das Wehrdienstreformgesetz stärkt das Bundesheer durch verpflichtende Anschlussdienste und Milizübungen, erhöht aber gleichzeitig die Bezahlung für Soldaten und schafft neue Stellen zur Interessenvertretung.Bundesministerium für Landesverteidigung10/7/2026XXVIII
Frau
Verteidigung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Staatsangehöriger
Mensch mit Behinderung
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2027
- Schaffung neuer Interessenvertretungen durch die Bestellung eines Grundwehrdienstbeauftragten und einer Soldatinnenbeauftragten.
- Deutliche Erhöhung der monatlichen Bezahlung für alle, die den Grundwehrdienst oder einen Anschlussdienst leisten.
- Einführung eines verpflichtenden kurzen Anschlussdienstes (Zeitsoldat) direkt nach dem Grundwehrdienst.
- Verpflichtung zur Leistung von zusätzlichen Milizübungen (bis zu 60 Tage) für bestimmte Gruppen von Soldaten.
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Stark dagegen Stark dafür
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