Anpassung von Chemikalien-, Treibhausgas- und Biozidrecht an neue EU-Vorgaben
Ministerialentwurf vom 14.10.2026Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt österreichische Regeln für Chemikalien, Treibhausgase und Desinfektionsmittel an neue EU-Vorgaben an. Es regelt unter anderem den Umgang mit Quecksilber (z. B. in Zahnfüllungen) und stellt sicher, dass Fachpersonal bei der Arbeit mit klimaschädlichen Gasen weiterhin geschult ist.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft10/15/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Energie
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Gesundheit
Wirtschaft
Strafrecht
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Anpassung der Ministeriumsbezeichnungen aufgrund neuer Regierungsstrukturen.
- Neue Verbote und Meldepflichten für Produkte mit Quecksilber, insbesondere Dentalamalgam.
- Fachkräfte müssen bis zum 12. März 2029 neue Zertifikate oder Auffrischungskurse für den Umgang mit Treibhausgasen erwerben.
- Ermöglichung von schnelleren Notfallzulassungen für Desinfektionsmittel durch das Ministerium.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.