Anpassung von Sekten‑, Familien‑ und Zivildienstgesetzen an das IFG
Ministerialentwurf vom 08.05.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ändert drei Gesetze, damit sie mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kompatibel sind. Er ersetzt die Bezeichnung „Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie“ durch „Bundeskanzler“, passt den Begriff „Verschwiegenheit“ zu „Geheimhaltung“ an und legt ein gemeinsames Inkrafttreten am 1. September 2025 fest.Büro der Bundesministerin für Europa, Integration und Familie5/9/2025XXVIII
Familie
Religion
Zivildienst
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie“ wird in allen betroffenen Gesetzen durch „Bundeskanzler“ ersetzt.
- Der Begriff „Verschwiegenheit“ wird durch das neutralere Wort „Geheimhaltung“ ersetzt, wobei die Geheimhaltungspflicht an § 6 Abs. 1 IFG geknüpft ist.
- Ein neuer Absatz (3) in § 14 legt das Inkrafttreten aller Änderungen auf den 1. September 2025 fest.
- In der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ wird die Vertretung des Bundes von den jeweiligen Fachministern auf den Bundeskanzler übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.