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EU‑Konforme Anpassungen von Güter‑, Gelegenheits‑ und Kraftfahrliniengesetzen
Ministerialentwurf vom 26.12.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Güterbeförderungs‑, Gelegenheitsverkehrs‑ und Kraftfahrliniengesetz an EU‑Richtlinien an: Er definiert Mietfahrzeuge, führt Melde‑ und Dokumentationspflichten ein, verlängert die Lizenzdauer, stärkt Fahrerqualifikationen und erweitert das zentrale Verkehrsunternehmensregister.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein neuer Begriff „Mietfahrzeug“ wird eingeführt und definiert; Mietfahrzeuge dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie innerhalb des Konzessionsumfangs liegen.
  • Für Mietfahrzeuge müssen im Fahrzeug ein Mietvertrag und ggf. ein Beschäftigungsvertrag des Fahrers mitgeführt werden; die Dokumente können elektronisch übergeben werden.
  • Unternehmer müssen die amtlichen Kennzeichen ihrer Mietfahrzeuge (Klassen N1‑N3) an die Behörde melden.
  • Die Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Regierungsvorlage
Novelle zur Harmonisierung von Güter‑ und Personenverkehr mit EU‑Richtlinien
einfache Mehrheit XXVIII 11.07.2025
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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